Die Landesregierung verlängert ihr Soforthilfeprogramm für Vereine. Es war zunächst bis Ende 2020 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch können Vereine, die durch Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten, auch im kommenden Jahr bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://wir-tun-was.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/landesregierung-verlaengert-soforthilfeprogramm-fuer-vereine-2/
Und noch eine Ankündigung: Im Bundesrat und -tag wird in absehbarer Zeit über ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit steuerrechtlichen Verbesserungen und Vereinfachungen für Vereine diskutiert. Dabei geht es u. a. um die Anhebung der Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro jährlich sowie die Anhebung der Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Bisher liegt diese Freigrenze bei 35.000 Euro. Sie soll um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden.